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Verhalten bei anderen Notfällen

Verständigen Sie bei jeder Art von Notfällen die Einsatzkräfte!

Weitere Informationen zu den Notrufnummern und zum richtigen Alarmieren

Verhalten bei Verkehrsunfällen

Absichern der Unfallstelle, um das Auffahren nachkommender Fahrzeuge zu verhindern.

Vorsicht bei ausgelaufenem Treibstoff! Zündquellen fernhalten, nicht rauchen.

Bewegungsunfähige oder bewusstlose Personen nur äußerst vorsichtig aus dem Fahrzeug heben, um mögliche Verletzungen im Wirbelsäulen- oder Beckenbereich nicht zu verschlimmern. Wenn keine weitere Gefährdung gegeben ist, Verletzten in stabiler Seitenlage auf schützender Unterlage (Decke, Bekleidung) lagern und Eintreffen der Rettung abwarten.

Bei eingeklemmten Personen muss versucht werden, mit vorhandenen Geräten und Werkzeugen Zugang in das Fahrzeuginnere zu bekommen. Dabei ist alles zu vermeiden, was die eingeklemmten Personen gefährden oder verletzen könnte (z.B. Zerschlagen von Scheiben, Beschädigung von Treibstoffleitungen, Hantieren mit offenem Feuer).

Absturz in Gruben oder Schächte

Wenn möglich, Rettung mit Hilfe einer Leiter durchführen. Ist die abgestürzte Person bei Bewusstsein und kann sich selbst anleinen, ist auch die Rettung durch Hochziehen mit einem Seil, eventuell mittels „Leiterwinde“, rasch durchzuführen. Das Abseilen zum Zweck der Hilfeleistung sollte nur von den Rettungsorganisationen (Feuerwehr, Rettung) mit dem dafür geeigneten Gerät durchgeführt werden.

Verschüttungen bei Grabarbeiten, Muren- oder Lawinenabgängen

Verschüttungen bei Grabarbeiten sind durchwegs auf unzureichende Pölzung zurückzuführen. Vor dem Einstieg der Helfer in den Unfallbereich sind daher immer ausreichende Sicherheitspölzungen vorzunehmen. Es besteht immer große Gefahr für die Helfer!

Bei Muren und Lawinen besteht stets die Gefahr weiterer Abgänge. Wenn möglich, Sicherheitsposten oberhalb der Unfallstelle zur Beobachtung und zeitgerechten Warnung der Retter einsetzen. Bergrettung und Suchhundeführer sind unverzichtbare Helfer!

Nähere Informationen über das richtige Verhalten bei Lawinengefahr erhalten Sie vom Österreichischen Bergrettungsdienst und von den alpinen Vereinen.

Einsturz von Gebäuden

Die Ursachen von Gebäudeeinstürzen können bauliche Mängel, Explosionen oder Erdbeben sein. Rettungsmaßnahmen sind erst durchzuführen, wenn für die Retter keine akute Gefahr mehr besteht und aufgrund eindeutiger Sachlage oder eingehender Erkundung festgestellt wurde, ob und wo Menschen verschüttet sind.

Wichtig ist die Abstimmung mit den Einsatzkräften!

Die Einsatzkräfte sind - soweit bekannt - raschest und möglichst genau darüber zu informieren:

  • Wo sich verunglückte oder verschüttete Personen befinden
  • Wie alt sie sind (Kinder, ältere Personen)
  • Wie ihr Gesundheitszustand ist
  • Wie sie bekleidet sind
  • Welcher Art die Unfallstelle ist (Wohnraum, Stiegenhaus, Keller)
  • Wo Leitungsstränge (Gas, Wasser, Elektrizität) verlaufen

Erdbeben

Dem Hauptbeben folgen meist Nachbeben, die in ihrer Intensität zwar schwächer sind, aber große Schäden an bereits geschwächten Gebäuden verursachen können. Der sichere Abstand zu noch stehenden Gebäudefluchten ist etwa so groß wie deren Höhe.

Unfälle durch Elektrizität

Beim Berühren von unter Spannung stehenden Teilen besteht Lebensgefahr. Dabei auftretende Verkrampfungen können nur gelöst werden, wenn die verunglückte Person aus dem Stromkreis gebracht wird.

Bei Unfällen in Niederspannungsanlagen ist zunächst die Leitung spannungsfrei zu schalten, da das Berühren der verunglückten Person, so lange sie sich im Stromkreis befindet, die Helfenden gefährdet. Kann die Leitung nicht spannungsfrei geschaltet oder durch Fachpersonal durchtrennt werden, ist die verunglückte Person von einem gut isolierten Standort aus (trockenes Holz, trockene Kleider, Gummimatte) aus dem Stromkreis zu ziehen. Dabei ist das Berühren unbedeckter Körperteile mit ungeschützten Händen unbedingt zu vermeiden. Das Anfassen sollte mittels Handschuhen, trockener Kleidungsstücke oder an der Kleidung der verunglückten Person erfolgen.

Bei Unfällen in Hochspannungsanlagen darf nur das Fachpersonal des Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingreifen. Schon die Annäherung an die verunglückte Person ist gefährlich und daher zu unterlassen (5 m Sicherheitsabstand). Das Betreten der Umgebung heruntergefallener Leitungen ist gefährlich. Die Mindestabstände zu herunterhängenden, den Boden berührenden Leitungen, mindestens 20 m, sind einzuhalten.

Sobald die verunglückte Person aus dem Stromkreis befreit ist, müssen sofort alle Maßnahmen der ersten Hilfe, insbesondere die Wiederbelebung, durchgeführt werden.

Unfälle durch Gär- oder Faulgas

In Österreich gibt es jährlich mehrere tödliche Gärgasunfälle. Dabei kommen nicht nur die eigentlichen Opfer, sondern oft auch die Helfer bei den Rettungsversuchen zu Tode.

Gärgase treten bei Gärung, Faulgase bei Fäulnis auf. Beide sind giftig, schwerer als Luft und sammeln sich daher in tiefer gelegenen Räumen (Gärkellern, Weinkellern, Senkgruben, Silos u.ä.) an. Jeder Versuch, bei einem Gär- oder Faulgasunfall ohne umluftunabhängigen Atemschutz Hilfe zu leisten, führt unweigerlich auch zum Tod der helfenden Person.

Die brennende Kerze als Kontrolle für noch genügend vorhandenen Sauerstoff ist unzuverlässig und gefährlich. Abgesehen von den tödlichen CO2-Konzentrationen ist auch die Zündung freigesetzter explosiver Gase (Methan, flüchtige Alkohole) möglich.

Chemie- und Industrieunfälle

Bei der Herstellung und beim Transport von Chemikalien kann es zu Unfällen kommen, deren Auswirkungen oft ganze Stadtteile bedrohen können. Wenn es dabei zum Austritt schädlicher Gase kommt, findet man den besten Schutz in geschlossenen Gebäuden. In solchen Situationen sollten die folgenden Grundsätze beachtet werden:

  • Obere Stockwerke aufsuchen Viele Gase sind schwerer als Luft und sammeln sich daher am Boden an. Deshalb sind höher gelegene Räume im Allgemeinen sicherer. Gase, die leichter als Luft sind, verflüchtigen sich nach oben und verdünnen sich dabei sehr rasch.
  • Lautsprecherdurchsagen beachten Feuerwehr und Exekutive informieren Sie mit Lautsprecherdurchsagen über erforderliche Verhaltensmaßnahmen.
  • Radio und Fernsehgerät einschalten Meldungen über das Schadensereignis, sowie Verhaltensregeln und Entwarnung werden auch über Fernsehen und Radio bekanntgegeben.
  • Keine Fenster öffnen
    • Fenster und Türen mit Klebebändern abdichten
    • Klimaanlagen abschalten
    • Nasse Tücher vor Mund und Nase halten
    • Eventuell vorhandene Rettungshaube verwenden
  • Nach der Entwarnung Räume gut lüften.

Notruf

122 Feuerwehr, 133 Polizei, 144 Rettung

Statistik

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Detail-Statistik | Jahres-Statistik 2023

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Letzter Einsatz

03.12.2015 - 01:27 Uhr

Fahrzeugbergung Gussendorf

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