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Sicheres Osterfeuer

Feuer im Freien gefährdet die Umgebung durch Bodenbrand und Funkenflug! Deshalb und aus Gründen des Umweltschutzes ist das Verbrennen im Freien stark eingeschränkt.

Grundsätzlich gestattet ist aber das Abbrennen von Brauchtumsfeuern (Osterfeuer) und von Feuern zur Ausbildung im Brandschutz. Dabei sind aber die generellen Umweltschutzanforderungen (kein Verbrennen von Müll, Mineralölprodukten, Gummiu.ä.) und die Sicherheitsabstände zur Verhinderung der Brandausbreitung einzuhalten.

Als Richtwerte für die Mindestabstände bei Feuer oder beim Verbrennen im Freien können angenommen werden:

  • 30 m zu Bauten, Wald und öffentlichen Verkehrsflächen
  • 100 m zu Lagerungen leicht brennbarer Stoffe
  • 300 m zu Lagerungen brennbarer Flüssigkeiten

Vor dem Verlassen der Feuerstelle sind alle Glutreste nachhaltig mit Wasser zu löschen. Bei starkem Wind ist im Freien jedes Verbrennen und jedes Anheizen eines Feuers unbedingt zu unterlassen.

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